Dieser Blog wird ja immer älter und bereitet sich mittlerweile sogar schon aufs Examen vor(!). Da interessiere ich mich auch schon mal ein bisschen dafür, was in den aktuellen Terminen so geprüft wird. Leider werden die Klausuren ja nicht sofort veröffentlicht. Daher kann man sich normalerweise nur in den einschlägigen Foren informieren.
Zwei nette Kommilitonen haben gerade Examen geschrieben – bitte alle mal kurz fest die Daumen drücken – und jetzt in einer Rundmail kurze Zusammenfassungen der sechs Klausuren des April-Termins an die 2006er geschickt. Falls es euch auch interessiert – voilà:
Zivilrecht 1:
- komplizierter Sachverhalt zur Übertragung von Grundschulden
- Trennung von Forderung und Grundschuld trotz Verbots in Sicherungsvertrag
- Zahlung des Pächters auf Grundschuld (Übertragung qua §§ 1150, 268 III BGB analog)
- lastenfreier Erwerb trotz gesetzlichen Erwerbs
- Anwendung von § 1192 Ia BGB
- “Verwertung” der Grundschuld durch Abtretung?
- Schadensersatzansprüche
- Aufrechnung
Zivilrecht 2:
- “Jamba-Fall“
- Vertragsschluss bei Bestellung von Klingeltönen bei Werbung auf MTV?
- Handy der Eltern, aber aufgeladen vom Minderjährigen
- Frage nach Kaufpreisanspruch
- Vollmacht
- Handeln unter fremdem Namen
- Anscheinsvollmacht, deren Anfechtung
- 2. Frage: Nun ist erkennbar, dass das Kind Vertragspartner ist. Frage nach Ansprüchen und bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung (Leistung an Minderjährigen, wessen Kenntnis bei § 819 BGB?)
- prozessuale Frage: Wie können Kind und Eltern verhindern, vom Klingelton-Anbieter in Anspruch genommen zu werden (Feststellungsklage, Unterlassungsklage?)
Zivilrecht 3 (Handels- und Gesellschaftsrecht):
1. Teil
- Selbsthilfeverkauf des HGB
- Wettbewerbsverbot, Ausschluss des betroffenen Gesellschafters von Beschluss, Wirksamkeit der Klauseln und Beschlüsse (Kündigung ohne Begründung)
- § 15 HGB analog
2. Teil
- BGB AT: Dissens
- kaufmännisches Bestätigungsschreiben
- alleiniger GmbH-Geschäftsfüher verbürgt sich/Schuldbeitritt, § 350 HGB?
3. Teil
- Otto-Entscheidung, Klausel in Gesellschaftsvertrag, auf unbegrenzten Nachschuss bei einfachem Mehrheitsbeschluss
- Wirksamkeit der Klauseln und Beschlüsse
- actio pro socio, Geltendmachung der Ansprüche
Öffentliches Recht 1:
- “Sicherungsverwahrungsfall”
- Gesetzesänderung laut Sachverhalt: StGB zur Sicherungsverwahrung nachträglich auch unbegrenzt möglich
- OLG verlängert zuvor per Gesetz auf 10 Jahre begrenzte Sicherungsverwahrung
- Beschwerde zum EGMR
- EGMR: Verletzung von Art. 5 und Art. 7 EMRK
- nun: Prüfen Sie Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des OLG (Wirkung EGMR-Urteile, völkerrechtsfreundliches GG)
Öffentliches Recht 2:
- “Rudolf Heß”-Fall
- normale Fortsetzungsfeststellungsklage
- nicht rechtsfähiger Verein partei- und prozessfähig?
- § 15 VersG
- Begriff “öffentliche Sicherheit”
- GG-konformität von § 130 IV StGB
- Begriff “öffentliche Ordnung”: Störung durch rechte Aufmärsche?
- GG-konforme Auslegung von “öffentliche Ordnung” im § 15 VersG
Strafrecht:
- A, B, C verabreden sich zum Raub
- A will Auto und Waffe mitbringen
- A verpasst den Anfang
- B und C fassen veränderten Plan
- B schlägt Opfer kampfunfähig, C sammelt schon Beute
- im Garten des Opfers mit den letzten Wertgegenständen (sehr sperrig, u. U. noch keine Wegnahme) kommt A dann doch mit Waffe dazu und macht mit (Zurechnung des ursprünglichen Tatplans, neuer Tatplan, sukzessive Mittäterschaft für C, sukzessive Qualifikation für A und B)
- B und C sitzen schon im Kleintransporter, A geht zurück und fesselt das Opfer, damit es nicht Polizei rufen kann, B und C billigen dies später
- außerdem: klassischer Tankstellenfall (A, B, C tanken, ohne beobachtet zu werden und ohne zu bezahlen)
7.05.10 at 9:39
[...] Examensreport Hamburg April 2010 [...]
29.06.10 at 16:21
An den Autor des obigen Examensreports: Habe die Klausuren auch mitgeschrieben und meine im Gedächnis zu haben, dass die zulässige Klageart in der ÖR 2 Klausur eine einfache Anfechtungsklage war. Kann das sein?