Heute beginnt das neue Trimester (buc.blog berichtete). Also gibt es wieder jede Menge Büchertipps, damit man sich im Dschungel obskurer Veröffentlichungen und zwielichtiger Professorenempfehlungen zurechtfindet. Ich freue mich immer über eigene Erfahrungen in den Kommentaren!
Erstes Trimester
Vertragsrecht I:
Die Vorlesung umfasst zwei Rechtsgebiete: BGB AT und Schuldrecht AT. Darum braucht man hier leider gleich zwei Schmöker: Ich empfehle Brox/Walker, BGB AT und Loschelders, Schuldrecht AT. Gut sind auch Brox/Walker, Rüthers/Stadler und Faust (jedoch ziemlich knapp). Finger weg von Eckert und Medicus.
Verfassungsrecht I:
Auch wenn sich die Vorlesung anhört wie Politikunterricht in der Schule: Hier sitzen ein paar ärgerliche Standardprobleme des öffentlichen Rechts, die man aus den Kleingruppenfällen extrahieren und sich mit einem Lehrbuch erarbeiten kann. Gut soll hier der Degenhart Klausurenkurs sein (nicht unbedingt das Lehrbuch!). Hat jemand Erfahrungen mit dem Kämmerer? Und: Manche schwören hier auf Rolf Schmidt.
Strafrecht I:
Wessels/Beulke ist das Standardwerk. In der Bib schon mal den Joecks für Einzelprobleme als Nachschlagewerk nutzen. Richtig schick wird’s dann im Kühl.
Viertes Trimester
(Wer zum Teufel hat sich eigentlich dieses Curriculum ausgedacht?)
Sachenrecht II:
Die Röthelschen EVP-Skripten eignen sich wunderbar zur Klausurvorbereitung. Hier lohnt es sich wirklich, einmal bei seinen (Groß-)Eltern nachzufragen. Übersichtlich, verständlich und auch anspruchsvoll. Vieweg/Werner, Sachenrecht ist ein gutes Werk, das beide Teile des Sachenrechts und auch einen Teil der GSV-II-Vorlesung abdeckt. Das Buch ist gut gegliedert. Man muss öfters mal einen Abschnitt zwei- oder dreimal lesen, dafür kann man die Abschnitte auf Examensniveau, die gesondert gekenzeichnet sind, bei Bedarf ausklammern. Sehr empfehlenswert, Kaufempfehlung. Außerdem: Hemmer-Fälle durcharbeiten.
GSV I:
Es empfiehlt sich, Kleingruppenfälle, Skripten und die dort angegebenen Aufsätze zu lesen. Bücher gibt es nicht so richtig. Das Röthel-Skript gibt es auch gedruckt im Beck-Verlag. (Der Fuchs ist angeblich gut, aber so schlecht aufgemacht, dass ich ihn nicht lesen konnte.)
Handelsrecht:
Skripten lesen und in der Vorlesung mithören, wo die Schwerpunkte sein werden: §§ 15, 25 u.ä. HGB, Handelsvertreterrecht, Komissionsgeschäfte und so weiter. Nachlesen kann man das sehr gut im Lettl, der kurz und verständlich anhand von Aufbauschemata erklärt. Vertritt ein paar skurrile Mindermeinungen, das ist man im Handelsrecht jedoch natürlich gewohnt… Dazu gibt es wunderbare Hemmer-Fälle. Jung soll auch gut sein. Vormerken kann man sich die Fälle von Timm/Schöne.
POR:
Hier sollte man die Kleingruppenfälle mit Hilfe eines Maurer, Gersdorf und eines Schenke (aus der Bib, wer Geld hat kann sie sich auch kaufen) lösen. Für die polizeirechtlichen Teile sind die Pünder-Skripten recht gut, wer ein Lehrbuch will, ist recht verloren. Es gibt ein Skript von Schlömer & Sperl, das zwar auf Idiotenniveau geschrieben ist, sich aber leicht liest und trotz ein paar Fehlern und fehlenden Streitständen ganz nützlich sein kann. Für die Klausur ist hier ein systematisches Verständnis der verschiedenen Konstellationen (Klassiker: Fortsetzungsfeststellungsklage!) hilfreich.
Europarecht I:
Ein Fach, das klassisch vernachlässigt wird, aber die Grundlagen, besonders das Verhältnis des Europarechts zum nationalen Recht kommen in allen Rechtsgebieten immer wieder vor. Außerdem sind Probleme wie die unmittelbare Anwendung einer Richtlinie und Schadensersatz bei Nichtumsetzung ärgerliche Klassiker. Also: Zumindest die Vorlesung besuchen und das Skript lesen. Das klassische Lehrbuch ist von Streinz; abraten kann ich von Hemmer; das Casebook ist erst bei Europarecht II interessant.
28.09.10 at 11:32
Loschelders hat Faust in seiner Literaturliste gar nicht erwähnt .. Den Rest schon. Trotzdem ansehen ?
28.09.10 at 11:38
Hat er nicht? Bei uns (2006) war „Mit Dirk in der Badewanne“ ein geflügeltes Wort“… Was empfiehlt er denn stattdessen für Schuldrecht? M.E. ist das das Standardwerk neben Brox/Walker, immerhin in sechster Auflage.
28.09.10 at 16:19
Looschelders ist super!
28.09.10 at 21:15
Röthel hat später auch immer auf Loschelders in GSV etc. zurückgegriffen.
29.09.10 at 0:00
ich habe gerade zu viel Zeit (bin im Ausland und 5 Tage die Woche frei ist zuviel :-)) und arbeite den Looschelders AT zur Wiederholung durch.
Ich habe ihn mir auf die zahlreichen Empfehlungen hin geholt, finde ihn aber schrecklich.
Knappe Begründung:
1. hM ist fast nie gekennzeichnet. (Bitte kommt jetzt nicht mit: „mit einer überzeugenden Argumentation kann man alles vertreten“, wir wissen doch alle, dass das (leider!!!) nicht stimmt. Manche Dinge stellt er mit einem einzigen Argument als „richtigerweise“ einfach so hin. Mal ganz ehrlich: wenn ich mir schon die Mühe mache, ein Lehrbuch statt Skript zu lesen, dann möchte ich mir nicht auch noch ständig weitere Argumente und die HM heraussuchen müssen. Andere kriegen das ja auch hin (ich verweise mal auf die einzigartig guten Röthel-Skripten)
2. Manche Beispiele wirken grotesk, so unnötig sind sie. An einigen anderen Stellen hingegen sehnt man sich vergeblich…
3. Die Systematik des Buches lässt an einigen Stellen zu wünschen übrig. (zB: erst einige Kapitel Rücktrittsgründe, dann einige Kapitel „sonstige Leistungsstörungen“ (ohne jeglichen Bezug zum Rücktritt) und dann erst die Rchtsfolgen des Rücktritts.)
4. Eine Gewichtung nach Relevanz in der Klausur/Examen fehlt völlig. (Das geht auch anders: schaut euch zB mal den Vierweg für Sachenrecht an…) Gerade bei Anfängern sehe ich die Gefahr des unnötigen „Überlernens“.
Zum Schluss meine Empfehlung: Lest die Prüfe-dein-Wissen-Bücher von Lorenz. Die erklären alles anhand von Fällen (–> das Abstrakte wird reduziert), sind vollständig, knapp und kennzeichnen – trotz meist anderer Meinung – die hM. Die Gewichtung ist mE deutlich besser gelungen als im Looschelders.
28.09.10 at 13:58
Ahh, wir haben nur BGB AT und kein Schuldrecht.. daher
28.09.10 at 15:52
Bist du dir da sicher? Ich behaupte mal, dass ihr ab November in „Vertragsrecht I“ statt BGB AT dann Schuldrecht AT(!) habt. In der Vorlesung werden einfach zwei Rechtsgebiete nacheinander behandelt.
29.09.10 at 17:03
Ja, aber die Literaturempfehlungsliste bezieht sich nur auf BGB AT. Später gibts noch eine für Schuldrecht …
28.09.10 at 15:44
Ich finde Faust BGB AT unschlagbar, besser als Brox!
ad Staatsorga: Kämmerer ist zu kurz – meine ich. So zum Überblick ist der in Ordnung, würde ich aber nicht zum Erlernen empfehlen.
StrafR I: Rolf Schmidt. Wird unter der Hand auch vom Lehrstuhl empfohlen.
EuropaR: Arndt (Buch + Fälle) war empfehlenswert. Problem – ist von 2006. Bei CF Müller gibt’s ab November ein Buch, an dem Arndt mitgewirkt hat – vielleicht ist das ein brauchbarer Nachfolger. Vielleicht mal im Auge behalten …
28.09.10 at 17:18
EurR: Auf keinen Fall mit Zeug aus 2006 lernen! Aber das wisst ihr ja vermutlich selbst.
Die Alpmannskripten haben mich mit 6 Punkten durchgebracht, sind auf dem neuesten Stand, aber nicht besonders tiefgehend und außerdem teils fehlerhaft.
28.09.10 at 17:31
Eben, deshalb die Warnung mit Hinweis auf November. Im Moment sieht die Bücherauswahl echt bescheiden aus.
29.09.10 at 0:03
ich stimme JM nicht zu. Habe auch – mangels anderer aktueller Literatur notgedrungen – das Alpmann-Skript durchgearbeitet.
Ich finde es super: es war alles drin – insbesondere der Kram, den man für die Klausur EuR 2010 gebraucht habe.
Und die Fehlerhaftigkeit: ich kann mich nur an eine Ungenauigkeit erinnern.
28.09.10 at 17:46
Brox geht gar nicht, schlecht lesbar und insgesamt unsympathisch, war die erste grobe Fehlanschaffung meines ersten Trimesters. Immer und immer Faust – knapp und komprimiert, aber es steht ja doch fast alles drin!
Und im Strafrecht die drei Kindhäuser-Bücher – super aufbereitet, alles drin. Manchmal Mindermeinung, aber deutlich gekennzeichnet, mit Argumenten und Gegenargumenten, also kein Problem!
Ansonsten: Nicht übertreiben und auf die Skripten verlassen – erfahrungsgemäß dauert es 1-2,5 Jahre, bis sich die einzelnen Materien soweit gesetzt haben, dass man das Gesamtkonzept versteht und dann auch damit umgehen kann – das kann man meiner Meinung nach nicht erzwingen, sondern muss auch ein bisschen entspannt und geduldig auf diesen Tag warten…
28.09.10 at 20:21
Faust sagte, sein Buch solle man nicht kaufen, da es zum großteil idemtisch mit den Skripten ist.
Generell is das was übertrieben nach der ersten Vorlesung gleich 1000 Bücher zu kaufen, oder?
Übrigens machen wir natürlich Schuldr at
28.09.10 at 22:15
Nö, aber ein Lehrbuch für die drei Hauptfächer halte ich im ersten Trimester schon für sinnvoll.
28.09.10 at 23:05
Ein Lehrbuch in Vertragsrecht I finde ich unnötig. Wer die Faust-Skripten verstanden (nicht nur gelesen!) hat, kann alles, was man braucht.
Kühl in Strafrecht ist zu ausführlich, Kindhäuser oder Wessels/Beulke.
Die meisten wichtigen Sachen stehen schon im Kämmerer-Skript. Hinterher konzentriert man sich bei der Klausur sowieso auf die Grundrechtsvorlesung, was nicht heißen soll, dass man Staatsorga vernachlässigen kann.
Mal ehrlich, ich war im 1. Trimester mit den Skripten vollends bedient, und es hat mir in den Klausuren nicht geschadet, dass ich außer Skripten lediglich den Wessels/Beulke und die Hälfte von Pieroth/Schlink (2. Trimester) gelesen hatte.
29.09.10 at 0:25
Insgesamt finde ich es nicht so gut, dass hier so stark auf Lehrbücher verwiesen wird.
Ich will gar nicht bestreiten, dass viele Lehrbücher gut und nützlich sind. Aber nicht jeder kann damit gut lernen – und das ist völlig in Ordnung!!
Außerdem gibt es auch an der Methode des Lernens mit Lehrbuch einige Mängel:
1. viele sind zu umfangreich. Gerade im ersten Trimester kommt man mit der ganzen Stoffmenge ohnehin nur schlecht durch. Ich würde ganz klar empfehlen, die Prioritätensetzung auf die Skripte und die KG-Fälle zu legen und erst zweitrangig Lehrbücher zu lesen.
Man kann sich mit Lehrbüchern schnell überfordern…
2. Außerdem sind viele Lehrbücher nicht nach Relevanz in der Klausur oder im Examen ausgerichtet, was einem eine falsche Schwerpunktsetzung im Lernverhalten einbringen kann.
3. Viele Lehrbücher kennzeichnen die hM nicht anständig. Das kann gefährlich sein. Ein „vertretbar“ ist meist etwas schlechter als eine normale Klausurlösung (und die ist in 90% der Fälle an der hM ausgerichtet). So ist das nunmal… (leider)
4. Ganz generell lässt die Streitstanddarstellung in einigen Lehrbüchern zu wünschen übrig. (Zu wenig Argumente…)
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Das Repetitorskripte an der BLS immer so runter gemacht werden, kann ich nicht verstehen. Sie werden ziemlich pauschal als fehlerhaft und unwissenschaftlich bezeichnet. Ersteres ist oft einfach Unsinn und wo das Problem an Zweiterem ist, offenbart sich mir nicht: eine Klausur erreicht nur selten durch ihre Wissenschaftlichkeit gute Ergebnisse. Ist es nicht vielmehr so, dass die meisten Korrektoren einfach die Lösungsskizze abhaken und deswegen knallhart nach strikten Aufbau und Stichworten suchen? (Bitte: ich sage nicht, dass ich das gut finde…) Ein Lehrbuch, dass diesen Aufbau und die Stichworte stets hervorhebt ist mir bisher noch nicht begegnet. In vielen Rep-Skripten ist das anders.
Und zu guter Letzt: Ich kenne einige Studenten hier, die von Anfang an nur Rep-Skripte gelesen und durchgehend gute Noten geschrieben haben…
PS: alles oben genannte gilt natürlich nicht für Studenten, die auf „Wissenschaftlichkeit“ im Jura-Studium großen Wert legen…
29.09.10 at 0:35
Hm, ist alles richtig. Ich bin selbst kein so großer Bücherwurm, fand es aber immer gut, zu wissen, wo man nachschlagen kann, wenn man es etwas genauer wissen will. Und es gibt einige Fächer, in denen man ohne ein Lehrbuch nicht sehr weit kommt. Und dazu zähle ich die Vertragsrecht-I-Vorlesung.
29.09.10 at 0:52
Welche Fächer zum Beispiel? Und warum Vertragsrecht I? Die Faustskripte etwa sind besser als jedes Lehrbuch… (wie übrigens schon das Faust-Lehrbuch kein klassisches Lehrbuch ist…)
29.09.10 at 11:42
Kindhaeuser im Strafrecht! Brox war auch mein Fehler.
29.09.10 at 15:01
Lehrbuch hin oder her. Lieber die Skripten zweimal lesen und verstehen bevor man das erste Lehrbuch aufschlägt…
(Höchstens zum Nachschlagen.)
29.09.10 at 17:03
ich stimme . voll und ganz zu!
1.10.10 at 13:48
Alternativ kann man auch Lehrbücher durcharbeiten und im Skript nachschauen, worauf der Professor / Dozent besonderen Schwerpunkt legt.
War – mit Ausnahme der Skripten von Herrn Faust und Frau Röthel – immer meine Art zu lernen.
Ist letztlich auch immer eine Frage des Lerntyps. Einige möchten die Informationen so komprimiert wie möglich, andere brauchen das eine oder andere Zusatzbeispiel, um Sachen zu verinnerlichen.
Der eine liest deutlich schneller als der andere und lernt über die Textmasse und braucht dann keine Zusammenfassungen mehr.
Ich finde, man sollte sich eher fragen, was für ein Lerntyp man ist und dann die Lehrbücher nach Umfang auswählen.
z.B. Kühl im Strafrecht ist ein hervorragendes Lehrbuch – für einen Lese-Lerntyp.
11.10.10 at 10:09
Für Europarecht lohnt sich ein Blick in Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht (7. Auflage 2010).