Endlich schaffe ich es, diesen Blog zu etwas wirklich Sinnvollem zu nutzen, das mir schon lange vorschwebt: Literaturempfehlungen!

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Nicks Vier-gewinnt-Lehrbücher fürs dritte Trimester:

Grundrechte: Ich habe das Standardwerk Pieroth/Schlink gekauft und kaum gelesen, kann es aber empfehlen. Für die Zulässigkeit war ein Blick ins Hemmer-Skript manchmal ganz erhellend. Für Staatsorga hatte ich ein Alpmann-Skript, von dem ich aber nur mäßig begeistert war.

Strafrecht III: Joecks und Wessels/Hillenkamp sind unschlagbar. Zumindest ersteres sollte als superpraktisches Nachschlagewerk in jedem Regal stehen.

GSV I/Vertragsrecht III: Keine Ahnung. Ich habe mir den Fuchs gekauft, der war grauenhaft. So etwas verdient die Bezeichnung Schreibstil nicht. Stattdessen habe ich nur mit den Skripten gelernt und war ganz erfolgreich. Wenn meine Profs das wüssten.

Gesetze: Die GSV- und DeliktsR-Profs werden euch einreden, einen Schönfelder zu kaufen. Die einschlägigen Sondergesetze (KunstUrhG, StVG, VersG und so) haben jedoch eine verschwindend geringe Klausurrelevanz. Eigentlich ist es rausgeschmissenes Geld, denn im vierten und fünften Trimester kann man mit dem Ding auch kaum etwas anfangen. Aber der Gang zu Mauke, um den Ziegelstein zu erstehen, hatte schon was Erhebendes – man fühlte sich so richtig wie ein großer Jurastudent. Wichtig: Kauft euch auf keinen Fall die Version mit Ergänzungslieferungsabo – lieber nach dem Ausland einen neuen holen als für teures Geld stundenlang Gesetze aktualisieren, die man frühestens im Referendariat braucht. Vielleicht könnt ihr eure Profs auch davon überzeugen, die Klausur gleich auf ‚Beck-Texte BGB‘ auszulegen…

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Was empfiehlt die werte Leserschaft fürs dritte – und fürs sechste (GesR, GSV II, BauR, SteuerR) Trimester? Kommentare bitte!