Der Beweis ist erbracht: Die italienische Sprache ist kein holiday idiom, wie es ein gewisser Fachbereichsleiter Fremdsprachen einer kleinen deutschen juristischen Hochschule immer gern anzumerken pflegt. Nein, vielmehr gehören vertiefte Kenntnisse des Rechtsitalienischen heutzutage zur Grundausstattung eines jeden jungen Juristen!
Wer mir nicht glauben will, der werfe einen Blick in Artikel 9 Absatz 5 der Richtlinie 2001/14 des Parlaments und des Rates über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung:
Na, na? Genau: Auf ähnliche Verkehrsdienste sind ähnliche Nachlassregelungen anzuwenden. Weiß doch jeder halbwegs interessierte Jurist. (Für alle anderen Fachidioten da draußen gibt es auch eine Änderungsrichtlinie.)
19.06.09 at 23:23
Nur weil DU italienisch kannst …
20.06.09 at 14:45
rolf
20.06.09 at 15:51
Änderungsrichtlinie – „Der italienische Wortlaut muss wie folgt lauten:“ ???? Doch der deutsche Wortlaut!
Oder soll der italienische Wortlaut deutsch sein und der deutsche italienisch?
20.06.09 at 21:38
DAS bisschen italienisch war jetzt auch nicht so schwer ;) Aber Du hast natürlich recht, dass jeder halbwegs interessierte Jurist italienisch können müsste. Wo doch das Recht in Bella Italia so fortschrittlich, schnell und willkürfrei ist! Viel interessanter ist die Frage: Warum stolperst Du überhaupt über so eine Richtlinie mit einem Namen, der so einprägsam ist, dass ich ihn schon wieder vergessen habe?
Ciao!
21.06.09 at 17:15
das war ein redaktionsversehen und kein beweis für die großartigkeit der italienischen sprache…
21.06.09 at 17:52
Da stolpere ich doch gerade nichtsahnend über die Seite der EBS und sehe, dass die Pläne zur Gründung einer juristischen Fakultät nun in die Tat umgesetzt werden. Glück Auf!
21.06.09 at 17:58
@FL: Nichts neues: https://bucblog.wordpress.com/2009/03/12/rostock-ist-tot-es-lebe-wiesbaden/
Wichtig auch das Datum des geplanten Studienbeginns: „Herbst 2011″…