Der Beweis ist erbracht: Die italienische Sprache ist kein holiday idiom, wie es ein gewisser Fachbereichsleiter Fremdsprachen einer kleinen deutschen juristischen Hochschule immer gern anzumerken pflegt. Nein, vielmehr gehören vertiefte Kenntnisse des Rechtsitalienischen heutzutage zur Grundausstattung eines jeden jungen Juristen!

Wer mir nicht glauben will, der werfe einen Blick in Artikel 9 Absatz 5 der Richtlinie 2001/14 des Parlaments und des Rates über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung:

Richtlinie

Na, na? Genau: Auf ähnliche Verkehrsdienste sind ähnliche Nachlassregelungen anzuwenden. Weiß doch jeder halbwegs interessierte Jurist. (Für alle anderen Fachidioten da draußen gibt es auch eine Änderungsrichtlinie.)