Wofür steht eigentlich RabelsZ? Habe ich hier eine juristische »Zeit« oder »Bild« vor mir? – Der erste Teil lässt sich leicht mit Google & Co. beantworten (es ist Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht), der zweite weniger.

In etwa so wird bald der 2009er Jahrgang darüber sinnieren, welche Zeitschriften man in der gerade wieder anstehenden Hausarbeitenzeit wohl zitieren darf, ohne sich vor dem Korrektor zu blamieren. Wer nicht auf den Flurfunk setzen möchte (»RabelsZ hat noch nie jemand gelesen, ist aber wahnsinnig renommiert«), findet in der JZ Erleuchtung (2009, 488). Zwei Studenten der Uni Hamburg haben 248 juristische Wissenschaftler befragt und nach ihren gewichteten Antworten (Status, Veröffentlichungen) ein Ranking erstellt. Die Liste ist natürlich nicht in Stein gemeißelt, aber liefert eine gute grobe Orientierung.

Danach kann, wer die AöR zitiert, seine Hausarbeit beruhigt ausdrucken; von der JuS sei eher abgeraten. Und RabelsZ genießt in der Kategorie »Europäisches öfftl. und priv. Recht sowie Völkerrecht« tatsächlich einen guten Ruf.