Ich habe mich entschieden, diesen Blog zu schließen.

Seit knapp einem Jahr bin ich an der Bucerius Law School exmatrikuliert und seit zehn Monaten Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht. Damit kann ich über das Leben an der Hochschule natürlich nicht mehr aus erster Hand berichten.

Der Plan, den Stab an jüngere Kommilitonen zu übergeben, ist leider nicht ganz aufgegangen – eine Handvoll aktuelle Studenten hat hier ja im letzten Jahr ab und zu etwas veröffentlicht, aber so richtig verfestigt hat sich das nicht. Aber vielleicht hat das auch sein Gutes: Ich habe den Blog vor viereinhalb Jahren vor allem angefangen, weil mir das Leben an der Hochschule sehr gefiel, es aber ein paar Dinge gab, über die ich mir einfach mal Luft verschaffen wollte.

Ich habe sehr gern an der Bucerius Law School studiert, insbesondere wegen der tollen Menschen, die ich dort kennen gelernt habe und wegen der tollen Studienatmosphäre. Meiner Alma mater bleibe ich als Alumnus natürlich treu und bin auch noch ab und zu auf dem Campus unterwegs.

Wie gesagt ist der Blog in den letzten Monaten langsam, aber sicher eingeschlafen. Insgesamt wurden aber immerhin knapp 600 Beiträge verfasst und 2750-mal kommentiert. Mir ist es aber wichtig, noch einen Schlusspunkt zu setzen. Also, wie man in Hamburg ja sagt: Tschüs! Und Danke!

… sind dieser Tage ein brenzliges Thema (woher stammt eigentlich diese Gebetsmühlenweisheit, dass Politik sich aus Sportangelegenheiten herauszuhalten habe und umgekehrt?). Gänzlich unverfänglich ist unserem Team der Champions Trophy nun ein Händedruck von ganz oben zuteil geworden:

Angela Merkel gibt dem »Bucemann« die Hand.

Angela Merkel gibt dem »Bucemann« die Hand.
Photo von Konstantin Kleine/konstantinkleine.de.

Wer mag, kann Frau Merkel auch auf dem zugehörigen Youtube-Video beobachten, wie sie ihrem Helikopter entsteigt und einen Abstecher in die Sportler-Menge macht.

Kürzlich stieß ich in der Süddeutschen auf einen Beitrag mit dem Titel »Nur die Schnellsten bekommen einen Studienplatz«, in dem es um Auswahltests an deutschen Universitäten geht. Auch die Schöpfer des BLS-Auswahltests, die Verantwortlichen der Bonner ITB Consult, kommen zu Wort. Der Artikel enthielt keine Überraschungen und glitt an mir vorüber wie so viele, die ich überfliege, wenn ich eigentlich anderes tun sollte. Bemerkenswert ist jedoch, dass ich kurz darauf auf eine nahezu textidentische Fassung beim Spiegel stieß, die sich allein durch die mehr oder minder geistreiche Überschrift »Ein Test wird kommen« unterschied.

Ich wurde neugierig und befragte das Orakel. Und siehe da: Mein déjà-vu-Erlebnis konnte ich beim Hamburger Abendblatt, ntv.de, der Märkischen Allgemeinen, Stern.de, der Augsburger Allgemeinen, der Nordwest-Zeitung, der Volksstimme und der Neuen Osnabrücker Zeitung wiederholen. Mein Elan, die Links einzuarbeiten, endete hier, sodass Focus, Frankfurter Rundschau, Saarbrücker Zeitung und N24 nur noch namentlich erwähnt bleiben.

Der Artikel stammt offensichtlich aus der Feder eines dpa-Redakteurs, jedenfalls findet sich in einigen Artikeln ein Hinweis darauf. Es wäre nicht richtig, aus der Streubreite dieses einen Artikels gleich auf eine Luftblase in der deutschen Presse zu schließen. Begeistert bin ich trotzdem nicht.

Wofür steht eigentlich RabelsZ? Habe ich hier eine juristische »Zeit« oder »Bild« vor mir? – Der erste Teil lässt sich leicht mit Google & Co. beantworten (es ist Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht), der zweite weniger.

In etwa so wird bald der 2009er Jahrgang darüber sinnieren, welche Zeitschriften man in der gerade wieder anstehenden Hausarbeitenzeit wohl zitieren darf, ohne sich vor dem Korrektor zu blamieren. Wer nicht auf den Flurfunk setzen möchte (»RabelsZ hat noch nie jemand gelesen, ist aber wahnsinnig renommiert«), findet in der JZ Erleuchtung (2009, 488). Zwei Studenten der Uni Hamburg haben 248 juristische Wissenschaftler befragt und nach ihren gewichteten Antworten (Status, Veröffentlichungen) ein Ranking erstellt. Die Liste ist natürlich nicht in Stein gemeißelt, aber liefert eine gute grobe Orientierung.

Danach kann, wer die AöR zitiert, seine Hausarbeit beruhigt ausdrucken; von der JuS sei eher abgeraten. Und RabelsZ genießt in der Kategorie »Europäisches öfftl. und priv. Recht sowie Völkerrecht« tatsächlich einen guten Ruf.