November 2010


Schon länger wollte ich mal über den studentischen Arbeitsmarkt der BLS-Studenten bloggen. Die Recherche ist irgendwann stecken geblieben – aber ich bin mir sicher, dass ihr mir in den Kommentaren helfen werdet, den Beitrag zu vervollständigen!

Kellner/Barmann
Der klassische Studentenjob. Ausführliche Beschreibung in Politik und Gesellschaft 1/2009.
Vergütung: 5-10 € plus Trinkgeld.
Zeitaufwand: variabel, oft mehrere Abende in der Woche.
Nutzen fürs Studium: keiner.
Karrierefaktor: niedrig.
Coolness: hoch.

studentische Hilfskraft an der Hochschule
Die Lehrstühle und die Verwaltung beschäftigen Hiwis für Kopier- und Rechercheaufgaben, zum Redigieren der Skripten und für Bürotätigkeiten. Der Weg zur Arbeit ist enorm kurz, die Arbeitsatmosphäre sehr persönlich und die Bezahlung fürstlich. Am Schluss winkt vielleicht die Chance auf eine Promotionsstelle.
Vergütung: 10,50 €/h.
Zeitaufwand: meist nur ein paar Stunden pro Woche.
Nutzen fürs Studium: mittel.
Karrierefaktor: hoch.
Coolness: mittel.

studentische Hilfskraft am Max-Planck-Institut
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht am Mittelweg beschäftigt Hiwis, die für die Professoren und Referenten kopieren, recherchieren, übersetzen, redigieren und bei der Erstellung (auch rechtsvergleichender) Gutachten helfen. Die Arbeitsatmosphäre im „Elfenbeinturm“ des Instituts ist sehr ruhig. Wer Wissenschaftler werden will, ist hier sicher gut aufgehoben.
Vergütung: ca. 8,50/h.
Zeitaufwand: 5 h/Woche.
Nutzen fürs Studium: mittel.
Karrierefaktor: (angeblich) hoch.
Coolness: niedrig.

studentische Hilfskraft in einer Kanzlei
Manche Kanzleien beschäftigen Studenten im Archiv oder im Abendsekretariat. Der Anteil an tatsächlich juristischen Aufgaben, der dabei anfällt, ist sehr unterschiedlich. Andererseits gewinnt man sehr guten Einblick in den Alltag des Kanzleibetriebs und hat bei einer Bewerbung für ein Praktikum leichtes Spiel.
Vergütung: 8-12 €/h.
Zeitaufwand: ca. 10 h/Woche.
Nutzen fürs Studium: mittel.
Karrierefaktor: hoch.
Coolness: niedrig.

Der deutsche Staatsrechtler und politische Philosoph Carl Schmitt (1888-1985) gilt als bekanntester deutscher Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Unbestritten wird er (als linientreues Mitglied der NSDAP) betrachtet als „Kronjurist des Dritten Reiches“ und „geistiger Quartiermacher des Nationalsozialismus“ und wurde eingegliedert in die Reihen der „furchtbaren Juristen“ (Titel eines Buches von Ingo Müller, München 1987, Signatur in unserer Bibliothek: R 745 h Mülle 1987).

Im Bestand unserer Bibliothek finden sich zahlreiche Primär- und Sekundärwerke von und über Carl Schmitt, darunter auch die 2010 erschienene maßgebliche Bibliographie von Alain de Benoist (Rezension).

Hingewiesen werden soll jedoch an dieser Stelle auf Carl Schmitts circa 6.000 Bände umfassende private Forschungsbibliothek, deren Inhalt sich nicht nur auf juristische Literatur beschränkte. Wer heute verstehen will, welche informationelle Ausstattung die Grundlage für Schmitts juristisches und politisches Denken, Forschen und Handeln bildete, sollte ersatzweise einen Blick auf diese alphabetisch geordnete Liste werfen, die einen Bibliothekskatalog ersetzt und die ursprüngliche – inzwischen als Sammlung verkaufte und damit überwiegend aufgelöste – Bibliothek nur rekonstruiert. Erstellt von Dr. Martin Tielke (Aurich) finden Interessierte diese Liste auf der Website der „Carl-Schmitt-Gesellschaft“; sie wird dort sukzessive ergänzt (zum PDF).

Bibliothecarius.

Heute Abend um 18 Uhr findet die vorletzte Veranstaltung der Ringvorlesung zu Ehren unseres Präsidenten, Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, im Moot Court statt. Prof. Dr. Erich Samson und Prof. Dr. Thomas Rönnau sprechen zum Thema „Strafrecht und Selbstregulierung – Chance oder Risiko?“.

Diese Veranstaltung sei ganz besonders den Kommilitonen im ersten Trimester ans Herz gelegt. Die Vortragenden zeichnen sich zumindest normalerweise als lebhafte Dozenten aus (Ringvorlesungen sind allerdings etwas förmlicher). Zudem werden die Möglichkeiten, Professor Samson bei einer Veranstaltung zu erleben, alters- und krankheitsbedingt in Zukunft eher rar gesät sein.

In einem Interview mit dem Online-Magazin Legal Tribune Online äußert sich der Gründungsdekan der EBS Law School, Prof. Dr. Gerrick Frhr. von Hoyningen-Huene, zum Konzept der neuen Fakultät. Destilliert man seine Aussagen, kommt jedoch nicht viel überraschendes dabei heraus:

Auffallend ist – außer dem klingenden Namen des Dekans – zunächst der außerordentlich peinliche Verweis auf die (nicht existierende) Princeton Law School sowie die hochtrabenden Ambitionen, Harvard und Yale als Partner-Universitäten zu werben. Wolkige Worthülsen Vage Aussagen (an der EBS strebt man „eine Kombination aus Business und Know-how“ an) und die ungewöhnliche Vorstellung, man brauche „Manager mit exzellentem juristischen Wissen“ komplettieren das Bild (bisher hieß es immer, es seien das abstrakte Denken und die juristische Exaktheit, nicht das Wissen, die man im Management benötige).

Dass eine wirtschaftswissenschaftliche Fakultät „um die Ecke“ ein Vorteil sein könnte, muss man gleichwohl neidlos anerkennen. Um ehrlich zu sein wünschte ich mir eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachbereichen der Uni Hamburg. Was jedoch ein Master of Arts in Wirtschaftswissenschaften wert sein soll, der in nur einem zusätzlichen Semester erworben werden kann, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Wenn man so viele Inhalte der BWL/VWL schon im Jurastudium unterbringen möchte, muss man die Ansprüche an die Examensnote schon massiv herunterschrauben.

Kleingruppen mit max. 20 Teilnehmern sind natürlich nicht schlecht, wenn auch wenig originell. Der „IT-gestützte Rechtsunterricht“ scheint dagegen eine Mogelpackung zu sein. Elektronische Vorlesungsskripte gibt es überall und braucht kein Mensch außer zum ausdrucken (ich kenne niemanden, der lieber am Bildschirm lernt als mit Hardcopy), WLAN, Laptop und Steckdose (ebenso wie Beck Online etc.) am Arbeitsplatz hat praktisch jeder Jurastudent, auch an staatlichen Unis. Und solange das Staatsexamen mit Tinte und Papier geschrieben werden muss, sollte man seine Handschrift sowieso sorgsam pflegen.

Fazit: Das IT-gestützte Lernkonzept ist das einzige wirklich „neue“, und wie das genau aussieht, kann man noch nicht recht sagen. Immerhin wird wegen des objektiven Staatsexamens hinterher niemand sagen können, der Abschluss an der EBS Law School sei gekauft. Dafür müssen dann aber auch die Ergebnisse stimmen.

Mit Dank an Fabian

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